Sehr geehrte Standbaufirma, sehr geehrter Aussteller der VIENNAFAIR!
Wir bitten Sie Nachstehendes und für Ihren Messestand Zutreffendes zu beachten und die erforderlichen
Befunde, Atteste bzw. Stoffproben für die behördliche Standabnahme durch die Magistratsabteilung (MA
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SPÄTESTENS BIS ZUM LETZTEN AUFBAUTAG
beim Hallenmeister abzugeben oder per Fax an +43 (01) 72720-2749 zu senden!
- Zur Ausstattung der Messestände darf nur unbrennbares oder flammsicher imprägniertes Material verwendet werden! Somit benötigen wir von Ihnen für Stoffe, Dekorationen, Werbeplanen, Kunstpflanzen etc. einen vollständigen Brandschutzprüfbericht eines gesetzlich anerkannten Prüfinstituts über die Konformität der Brennbarkeitsklasse B1, Q1, TR 1 bzw. eine Stoffprobe von ca. 2 x 3 cm.
- Für sämtliche Abhängungen von der Hallendecke (z.B. Werbeplanen, Scheinwerfer, Lautsprecher, Projektoren u. dgl.) muss vor Ort ein Gutachten von einem Zivilingenieur bzw. Ingenieurkonsulenten erstellt und ein dementsprechender Bescheid abgegeben werden. Dies ist auch für aufgebaute Tribünen, Bühnen, Zelte und Scheinwerfergerüste (Ricks) erforderlich!
- Bei zweigeschossigem Standaufbau (Stockstand) muss nach Fertigstellung eine Begutachtung vor Ort von einem Zivilingenieur bzw. Ingenieurkonsulenten erfolgen (Grundlage eine statische Berechnung), welcher ein Gutachten (Befund) über die sach- und fachgerechte Errichtung des Stockstandes zu erstellen hat. Dieser Befund ist beim Hallenmeister abzugeben oder per Fax zeitgerecht zusenden.
- Betreffend der Standkonstruktion und Aufbau benötigen wir von der errichtenden Firma eine firmenmässig gezeichnete Bestätigung darüber, dass der Stand durch Fachpersonal und mit originalen Verbindungsteilen und Verschlüssen, somit sach- und fachgerecht errichtet wurde, z.B. Riggs (hängend und stehend), Messebausysteme, Scheinwerfer, Lautsprecher etc., Vordruck beim Hallenmeister erhältlich!
- Offenes Feuer (brennende Kerzen etc.) und die Verwendung von Flüssiggas am Ausstellungsstand sind nicht gestattet!
Wir ersuchen Sie auch folgendes zu beachten:
Sämtliche festgestellten Mängel müssen vor Veranstaltungsbeginn (erster Tag vor Einlass der Besucher) behoben werden!
Alle bei der Begehung fehlenden Befunde und Atteste sind nachzureichen und müssen vor Beginn des ersten Veranstaltungstages zur Einsichtnahme (Nachkontrolle der Behörde) beim Hallenmeister bzw. in der Betriebstechnik vorhanden sein!
Für etwaige Fragen steht Ihnen unser Hallenmeister gern zur Verfügung.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und wünschen Ihnen einen erfolgreichen Messeverlauf.
Reed Messe Wien
Betriebstechnik |